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Qualitätsmanagement

 

Sicherstellung des Schutzauftrages    

§ 8a KJHG

 

 

 

 

 

 

 

Qualitätsmanagement  und unsere MitarbeiterInnen

         

Sicherstellung des Schutz-auftrages nach § 8a, SGB VIII

   

Qualität spielt eine wichtige Rolle in unserer Arbeit. Die von Frau Dr. Gerstenberger-Ratzeburg entwickelten Standards sind fester Bestandteil in der Arbeit mit allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 

Beginnend mit der ersten Kontaktaufnahme der Betroffenen in unseren Einrichtungen starten bestimmte Abläufe, die die Qualität der eingeleiteten Maßnahmen sicherstellen. Damit auch keine wichtigen Details vergessen werden, gibt es ein umfassendes Formular- und Berichtswesen, damit schon im ersten Gespräch die Bahnen für eine erfolgreiche Arbeit mit dem Klienten gelegt werden können.

Die Qualität unseres Berichtswesens gründet sich unter anderem

1.   ...auf eine zentrale Erstellung aller verwendeten Vorlagen                                                                                  2. ...den zentralen Zugriff aller bearbeiteten Unterlagen.

Reliabilität, Objektivität und eine hohe Aussagekraft sind dadurch gewährleistet. 

Für unsere MitarbeiterInnen halten wir Teambesprechungen, Qualifizierungsangebote und die Möglichkeiten einer Supervision vor, welche im Bedarfsfall auch kurzfristig durchgeführt werden kann.

 

Qualität und Qualifizierungen

  • Vorträge,
  • Inhouse-Seminare,
  • Inhouse-Fortbildungen,
  • Weiterbildungen/Ausbildungen,deren Kosten bei MitarbeiterInnen mit Langzeit-perspektiven übernommen werden,
  • umfangreiche Fachbibliothek,
  • Bezug von Fachzeitschriften,
  • Mitgliedschaft in Fachverbänden,
  • Austausch und Implementierung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durch Promotionsvorhaben,
  • Projekte von Masterstudenten,
  • etc.
  Aufgrund unserer Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet ihrem Schutzauftrag nachzukommen. Um dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdeutlichen, enthalten alle Arbeitsverträge neben den entsprechenden Gesetzestexten auch Hinweise mit Erkennungsmerkmalen und Verhaltens-maßnahmen, wenn der Verdacht auf Inanspruchnahme des Paragrafen besteht.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung, die mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind wie schon mehrfach erwähnt, ausschließlich Fachkräfte. Auch sie unterliegen strengen Auswahlkriterien vor dem endgültigen Abschluss eines Arbeitsvertrages. Ein erweitertes Führungszeugnis ohne Beanstandungen aus dem Bundeszentralregister ist obligatorisch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie uns eine Mail.

 

conzept3b Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder-und Jugendhilfe mbH | Annenstr. 137 | 58453 Witten | info@conzept3b | Tel. 02302/1781792